1. Allgemeines
Für alle Leistungen des Gastes gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen:
2. Vertragsschluss
Nach Buchung der Leistung durch den Vertragspartner kommt durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung (Annahme) an den Vertragspartner der Nutzungsvertrag zustande.
3. Leistung der MAW
Die MAW stellt dem Gast für den gebuchten Zeitraum ein möbliertes Appartement zur Verfügung. Der Gast ist berechtigt, in der gebuchten Zeitspanne das Appartement uneingeschränkt zu benutzen. Beträgt die Buchungsdauer mehr als 7 Tage, wird am 7 Tag ein Reinigung und ein Wechsel der Wäsche vorgenommen.
Nach Übernahme des Appartements ist der Vertragspartner verpflichtet, offensichtliche Schäden im Apartement bzw fehlendes Geschirr/Ausstattung gemäß der Ausstattungsliste unverzüglich schriftlich (per email an hostelwien12@gmail.com) oder mündlich an der Rezeption zu melden.
4. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag der der Buchung entsprechenden Leistung ist spätestens 14 Tage vor Ankunft zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass zwischen dem Beginn der Beginn der Nutzung des Appartements und der Buchung weniger als 14 Tage liegen, ist die Zahlung sofort nach Einlangen der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
Stornierungsbedingungen:
Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 14 Tage vor Ankunft kostenlos möglich. Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Ankunft werden 50% des Gesamtbetrags rückerstattet.
5. Übernahme des Appartements:
Das gebuchte Appartement kann ab dem ersten Tag des Beginns der gebuchten Zeitspanne um 14.00 übernommen werden. Das Appartement ist am letzten Tag der gebuchen Zeitspanne um 11.00 Uhr zu räumen.
Öffnungszeiten Rezeption
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet (Sonntags und feiertags bis 14:00 Uhr)
Außerhalb der Öffnungszeiten kann das Appartement bis 0.00 übernommen werden. Bei einer Übernahme nach 22 Uhr können Mängel im Appartement erst am nächsten Tag behoben werden.
6. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Soweit der Vertragspartner Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, wird Wien vereinbart. Es wird ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes vereinbart.